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OLG Frankfurt, 05.07.1996 - 24 U 249/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15
Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen …
Die Frage, ob beim Schweigen der Satzung bereits vor Durchführung der ersten Einladung Eventualeinladungen zu einer beschlussfähigen Folgeversammlung ausgesprochen werden können, ist bisher höchstrichterlich für das GmbH-Recht nicht entschieden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.1996 - 24 U 249/94 Rn. 27). - OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 133/99
Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Beendigung des Mandats; Voraussetzungen …
Der Kläger als von den Beklagten gemeinschaftlich beauftragter Rechtsanwalt hat durch die Vertretung der Beklagten im Berufungsverfahren des Vorprozesses (24 U 249/94 OLG Düsseldorf) auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) das folgende Honorar verdient: .Es ging vielmehr um schwerwiegende, dem Inhalt nach nicht zutreffende Vorwürfe der Beklagten an die Adresse des Klägers, die mit der Ankündigung von Schadensersatzforderungen verbunden wurden und schließlich in der nach der Prozesslage nicht gerechtfertigten Weisung gipfelten, im Senatstermin des Vorprozesses (24 U 249/94 OLG Düsseldorf) nicht zu verhandeln, womit der Kläger das Risiko eines gegen die Beklagten ergehenden Versäumnisurteils einzugehen und auf diese Weise unvermeidlich am Eintritt des Schadens, dessen Regress die Beklagten bereits angekündigt hatten, mitzuwirken hatte.